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Orientierungs- und Zwischenprüfung

Die Orientierungs- und Zwischenprüfungen sind in allen Studiengängen studienbegleitend, das heißt sie erfolgt ohne eine punktuelle mündliche oder schriftliche Prüfung. In den modularisierten Studiengängen bekommen Sie für die bestandenen Orientierungs- und Zwischenprüfungen keine Bestätigung. Im Bachelor-Studiengang entfällt künftig die Zwischenprüfung. Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn eine der bisher relevanten Leistungen bestanden ist.

Als Magister- oder Lehramtsstudent/in können Sie Ihr Zwischenprüfungszeugnis beantragen, sobald Sie die laut Prüfungsordnung erforderlichen Scheine erworben haben. Spätestens müssen Sie dies aber zum Ende des 6. Fachsemesters tun. Bitte tun Sie dies unbedingt während der Vorlesungszeit, denn in der vorlesungsfreien Zeit müssen Sie immer damit rechnen, dass eine/r der Unterschriftsberechtigten auf Konferenzen, längeren Forschungsreisen oder auch im Urlaub ist.

Ihr Zwischenprüfungszeugnis beantragen Sie im

Sekretariat Prof. Rüland
Frau Tran
Raum 4324
Sprechstunde: Di & Do 11-15 Uhr o.n. Vereinb.
Tel.: 203-3465

sekretariat.rueland@politik.uni-freiburg.de

Bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Antragsformular, ausgefüllt
  • Originalscheine
  • Fotokopien Ihrer Scheine (2 Din A 5 auf 1 Blatt)
  • Nachweis über 2 moderne Fremdsprachen (z.B. Abizeugnis o.ä., ebenfalls Original und Kopie der einen Seite mit der Sprachenfolge, Anforderungen s. Informationsblatt)
  • Studienbescheinigung des laufenden Semesters.