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Häufige Fragen

Kann ich mich für die B.A. Studiengänge "Politikwissenschaft" und "Angewandte Politikwissenschaft" gleichzeitig bewerben?

Prinzipiell besteht diese Möglichkeit in Form eines Hilfsantrages, beachten Sie jedoch folgende Information aus dem Merkblatt für Studienanfänger:

"Sie können einen Hauptantrag und bis zu zwei Hilfsanträge stellen. Werden in den Hilfsanträgen Studienfächer genannt, die zulassungsbeschränkt sind, ist zu beachten, dass hier nur dann eine Zulassung erfolgen kann, wenn bereits alle Bewerber, die diese Studiengänge im Hauptantrag genannt haben, zugelassen sind. Da die Zahl der Bewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel so hoch ist, dass nicht einmal alle Hauptantragsbewerber zugelassen werden können, bestehen bei Nennung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs im Hilfsantrag nur geringe Zulassungschancen."

 

Wie viele Studienplätze werden in den Studiengängen vergeben?

  • Lehramt Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft: 30 Studienplätze
  • BA HF Politikwissenschaft : 30 Studienplätze (Aufstockung aus Mitteln des Programms Hochschule 2012 auf 80 Plätze zum WS 2011/12)
  • BA HF Angewandte Politikwissenschaft: 15 Studienplätze (15 weitere Plätze werden vom IEP Aix-en-Provence vergeben)
  • BA NF Politikwissenschaft: 13 Studienplätze
  • BA NF Interdisziplinäre Grundlagen der Politikwissenschaft: 15 Studienplätze (15 weitere Plätze werden vom IEP Aix-en-Provence vergeben)
  • MA Politikwissenschaft: 20 Studienplätze

 

Was ist die rechtliche Grundlage für die Auswahlverfahren?

 

Wie kann ich herausfinden, ob der Studiengang für mich geeignet ist?

Zur Studienorientierung empfehlen wir den Selbsttest des Landes Baden-Württemberg oder das fachspezifische Self-Assessment der Universität Mannheim