Im Laufe des Monats Februar wird den Bewerbern die Entscheidung der Erasmus-Fachkoordination (Julian Schärdel) per Email mitgeteilt. Im Anschluss daran müssen die Studierenden ebenfalls per Email bestätigen, ob Sie den angebotenen Erasmus-Austauschplatz annehmen möchten.
Danach beginnt die Vorbereitung des Erasmus-Aufenthaltes in Absprache mit der Erasmus-Fachkoordination und dem EU-Büro der Universität Freiburg, auf dessen Seiten Sie allgemeine Informationen zu ihrem Erasmus-Aufenthalt finden können.
Insgesamt sind vier zeitliche Phasen zu beachten:
Phase I: Vor Beginn des Aufenthaltes
In dieser Phase müssen diverse Formulare von den Studierenden ausgefüllt werden. Hierbei ist es wichtig sich rechtzeitig um die benötigten Dokumente zu kümmern und die jeweiligen Fristen der Gastuniversität einzuhalten.
Schritt 1: Anmeldung zum ERASMUS-Programm
Die Fachkoordination leitet Ihre Email-Adresse an das EU-Büro weiter. Von dort erhalten Sie anschließend eine Email mit einem Link zur Online-Registrierung für das ERASMUS-Programm. Auf dieser Plattform füllen Sie die Online-Registrierung aus, schicken diese ab und drucken sie einmal zur Vorlage bei der Erasmus-Fachkoordination aus. Die Fachkoordination prüft Ihr ausgedrucktes Formular und leitet es dann unterschrieben im Original an das EU-Büro weiter.
Die Online-Registrierung für ERASMUS-Studienaufenthalte und die Abgabe der ausgedruckten und unterzeichneten Registrierungsformulare sollten bis spätestens 30. April für das Wintersemester bzw. bis spätestens 31. Oktober für das Sommersemester erfolgen.
Schritt 2: Anmeldung an der Gastuniversität
Sobald der erste Schritt abgeschlossen ist, wird die Nominierung der Freiburger Erasmus-Bewerber an die Partneruniversitäten weitergeleitet. Im Anschluss daran setzen sich die Erasmus-Koordinatoren der Partneruniversitäten (per Email) mit Ihnen in Verbindung und werden Sie über den weiteren Ablauf informieren. In den meisten Fällen werden Sie sich noch online bei der Gastuniversität registrieren und ggf. weitere Dokumente einreichen müssen. Dabei sind in jedem Fall die Fristen der jeweiligen Gastuniversität zu beachten!
Manche Universitäten verlangen einen Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, entweder für English oder für die jeweilige Landessprache. Es ist deshalb wichtig sich rechtzeitig um diese Dokumente zu kümmern und sie bereit zu halten. Das SprachLehrInstitut (SLI) der Universität Freiburg kann Ihnen einen Nachweis über Englisch-Kenntnisse auf B2-Niveau kostenlos ausstellen, wenn Sie Englisch im Abitur hatten und dies mit ihrem Abiturzeugnis belegen können. Wenden Sie sich hierfür bitte an Frau Gordon-Schröder vom SLI.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens können sich die Studierenden oft um eine Unterkunft (meistens in Studentenwohnheimen) bewerben. Manchmal müssen die Studierenden aber auch selbstständig nach einer Wohnung suchen.
Bitte klären Sie außerdem mit ihrer Krankenversicherung ab, ob Sie im jeweiligen Studienland versichert sind und schließen Sie ggf. eine Auslandskrankenversicherung ab. Weitere Infos zu praktischen Fragen finden Sie auf den Webseiten des EU Büros der Universität Freiburg sowie der jeweiligen Gastuniversität. Es ist ratsam solche Aspekte bei Bedarf auch mit den Erasmus-Ansprechpartnern der Gastuniversität rechtzeitig im Vorfeld zu klären.
Schritt 3: Zusammenstellung des provisorischen Learning Agreement
Das Learning Agreement Before Mobility (Part 1) ist sowohl für die Erasmus-Koordination der Gastuniversität als auch der Universität Freiburg relevant. Vor der Abreise müssen die Studierenden dieses Dokument komplett ausgefüllt haben und von den Erasmus-Verantwortlichen beider Universitäten unterschreiben lassen. Dafür müssen die Studierenden Kurse auswählen, die sie an der Gastuniversität belegen wollen und diese in Tabelle A des Learning Agreement eintragen. Zusätzlich dazu muss das Formular Annex 3 unterschrieben abgegeben werden.
Die Auswahl der Kurse sollte auch im Hinblick auf ihre Anerkennung / Anrechenbarkeit getroffen werden. Zu diesem Zweck sollten die Studierenden bereits in dieser Phase einen Beratungstermin bei Frau Angela Geck (BA Studiengang) bzw. Frau Astrid Hähnlein (MA Studiengang & Lehramt) vereinbaren. Diese beiden Personen werden auch nach dem Erasmus-Aufenthalt für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft zuständig sein. Nach dem Beratungsgespräch sollten in Tabelle B des Learning Agreement entsprechend die Kurse eingetragen werden, die die Studierenden an der Universität Freiburg belegen würden und nun mit Kursen an der Gastuniversität (Tabelle A) ersetzen möchten (z.B. "Proseminar aus dem Bereich Vergleichende Regierungslehre" oder "Interdisziplinäres Modul"). Bitte lesen Sie vor dem Beratungstermin bereits den Abschnitt "Informationen zur Scheinanerkennung" durch.
Darüber hinaus ist es auch möglich an einer Partneruniversität zu studieren ohne sich die Kurse an der Universtität Freiburg anrechnen lassen zu müssen. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Dokument über die voraussichtliche "Nicht-Anerkennung von Studienleistungen".
Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für den Erhalt des Erasmus-Stipendiums ist die Belegung von Kursen (Tabelle A) im Umfang von 30 ECTS-Punkten pro Semester bzw. 60 ECTS-Punkten für ein ganzen akademisches Jahr.
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Phase II: Kurz nach der Ankunft an der Gastuniversität
Oft entscheiden sich Erasmus-Studierende dazu ihre ursprüngliche Kurswahl (Learning Agreement, Tabelle A) zu ändern. Diese Änderungen müssen in Tabelle A2 des Learning Agreement During Mobility (Part 2) eingetragen und von der Gastuniversität unterschrieben werden. Änderungen des Learning Agreement sind bis zu sieben Wochen nach Beginn des Semesters möglich. Bis zum selben Zeitpunkt muss das unterschriebene Dokument mit den Änderungen als Scan an die Erasmus-Fachkoordination in Freiburg gesendet werden.
Die Studierenden müssen dafür sorgen, dass diese Fristen eingehalten werden, da sie u.a. für die Auszahlung der finanziellen Zuschüsse und die Anerkennung ihrer Studienleistungen relevant sind. Falls dies in Einzelfällen aufgrund der Semesterzeiten an den Gastuniversitäten nicht möglich sein sollte, sprechen Sie sich bitte zeitnah mit der Erasmus-Fachkoordination in Freiburg ab.
Phase III: Vor Ihrer Abreise von der Gastuniversität
Im Learning Agreement After Mobility (Part 3) muss die Partnerhochschule sowohl die Aufenthaltsdauer als auch den erfolgreichen Abschluss der gewählten Kurse bestätigen. Da vor der Abreise möglicherweise noch nicht für alle Kurse Ergebnisse vorliegen, sollten die Studierenden dieses Dokument soweit wie möglich elektronisch ausfüllen und mit der Bitte um eine baldige Nachsendung der dortigen Erasmus-Koordination überlassen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Studierenden vor Ihrer Abreise klären, ob die Gastuniversität das fertig ausgefüllte Dokument direkt an sie oder an die Freiburger Erasmus-Fachkoordination (Julian Schärdel) schickt.
Phase IV: Nach Ihrer Rückkehr
Folgende Unterlagen müssen bis spätestens 31. März des Jahres (für Aufenthalte im WiSe) bzw. bis spätestens 31. August des Jahres (für Aufenthalte im SoSe oder im Fall eines ganzen akademischen Jahres) an die Erasmus-Fachkoordination (Julian Schärdel) in digitaler Form zugeschickt werden:
- Vollständig ausgefülltes Learning Agreement (Part 1, Part 2, Part 3)
- Erfahrungsbericht (für das EU-Büro und für die Website des Seminars für wissenschaftliche Politik)
- Ausdruck ihrer Leistungsübersicht, um die Anerkennung ihrer im Ausland belegten Kurse durch die Universität Freiburg nachzuweisen. Dieser Ausdruck muss nicht beglaubigt sein und und sollte abgegeben werden, sobald das Anerkennngsverfahren durch ist und die Kurse im LSF-System angezeigt werden.
Wichtige Hinweise:
- Das Learning Agreement After Mobility (Part 3) kann durch ein Transcript of Records und eine Erasmus-Aufenthaltsbestätigung ersetzt werden. Ebenso können Transcript und Aufenthaltsbestätigung durch das Dokument Learning Agreement After Mobility ersetzt werden.
- Falls Sie zum genannten Zeitpunkt Ihr Transcript of Records oder Learning Agreement After Mobility noch nicht von der Gastuniversität erhalten haben, teilen Sie dies bitte Ihrem Fachkoordinator vor Ablauf der Frist mit.
Weitere Informationen:
Informationen zur Scheinanerkennung (Auslandsstudium)
Im Ausland erworbene Leistungen können in den modularisierten Studiengängen als Studienleistungen anerkannt werden; nach Absprache auch als Prüfungsleistungen, vorausgesetzt es liegen äquivalente Leistungen und die entsprechende ECTS-Punktzahl vor (Punkte können evtl. nach Absprache aus verschiedenen Veranstaltungen kumuliert werden).
Ein Anspruch auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen besteht nur bei Erasmus-Studierenden, ansonsten handelt es sich um eine Einzelfallprüfung. In jedem Fall ist die Scheinanerkennung von der jeweils zuständigen Person (siehe Anerkennung) durchzuführen. Hierfür gelten folgende Richtlinien: Bezüglich der Scheinanerkennung sollte man sich vorab mit der Studienberatung bzw. den Koordinatoren an Heimat- und Zieluniversität in Verbindung setzen. Als äquivalent zu einem Hauptseminar werden Leistungen aus Veranstaltungen anerkannt, die ein fortgeschrittenes Studienniveau erfordern (3. Studienjahr). Zusätzlich zum Bestehen des relevanten Kurses an der Zieluniversität nach den dort festgelegten Erfordernissen muss nach Möglichkeit eine selbstständige schriftliche Leistung (z.B. Hausarbeit) von 20-25 Seiten Länge bei der Anerkennung vorgelegt werden. Grundsätzlich gilt: Maximal die Hälfte der laut Prüfungsordnung erforderlichen Hauptseminare kann anerkannt werden!
Kurse an Sommeruniversitäten werden anerkannt, wenn der erforderliche Aufwand erbracht wurde und Niveau und inhaltliche Äquivalenz unzweifelhaft vorliegen.
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Online-Tool der Europäischen Kommission zur Sprachförderung
Das neue Online-Tool der Europäischen Kommission zur Sprachenförderung, Online Linguistic Support (OLS), steht nun zur Verfügung: http://erasmusplusols.eu/
Für Outgoings und Erasmus-Praktikanten mit den Unterrichts- und Arbeitssprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch oder Niederländisch ist es nach ihrer Annahme durch Entsende- und Gastuniversität verpflichtend, vor Beginn und am Ende des Auslandsaufenthalts einen Test zu absolvieren.
Das Ergebnis des Tests ist kein Kriterium für die Entsendung der Studierenden. Bei offensichtlichem Nachholbedarf können in Einzelfällen Lizenzen für Online-Sprachkurse ausgegeben werden.
Die Versendung der Zugänge zur OLS-Plattform und auch die Vergabe der Lizenzen koordiniert das EU-Büro.
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